CDU Kreistagsfraktion Warendorf  
20.08.2026, 09:30 Uhr

Rückwirkende Forderungen der Krankenkassen sind inakzeptabel.
Bund muss handeln

Warendorf. Die CDU-Kreistagsfraktion im Kreistag Warendorf weist die Forderungen der gesetzlichen Krankenkassen, sich rückwirkend an den Kosten für sogenannte Fehlfahrten des Rettungsdienstes aus den Jahren 2023 und 2024 zu beteiligen, entschieden zurück. Fraktionsvorsitzender Guido Gutsche und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher Stephan Schulze Westhoff machen deutlich: Diese Rückforderungen dürfen nicht auf dem Rücken der Städte, Gemeinden und letztlich der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Warendorf abgeladen werden.

„Was hier passiert, ist eine handfeste finanzielle Unverschämtheit gegenüber unseren Kommunen“, sagt Guido Gutsche. „Es kann nicht sein, dass die Krankenkassen sich heute auf eine Rechtsprechung berufen, um sich rückwirkend über zwei Jahre aus ihrer Verantwortung zu stehlen, während unsere Städte und Gemeinden längst mit den entsprechenden Kosten kalkuliert und den Rettungsdienst zuverlässig vorgehalten haben. Wer im Nachhinein jahrelang akzeptierte und abgestimmte Praxis ändert, handelt nicht fair.“

Besonders scharf kritisiert die CDU-Fraktion die jahrelange Untätigkeit der Bundesregierung. Bereits seit Jahren sei absehbar gewesen, dass die Finanzierung von Fehleinsätzen ohne Transportleistung rechtlich ungeklärt ist und zu genau solchen Streitigkeiten führen kann. „Der Bund hätte längst eine klare gesetzliche Regelung schaffen müssen, die unsere Kommunen vor genau solchen Forderungen schützt“, so Stephan Schulze Westhoff. „Stattdessen hat man das Problem einfach ausgesessen und die Verantwortung nach unten durchgereicht an die Kommunen, die am Ende mit den Kosten für ein bundesweites Regelungsversäumnis geradestehen sollen.“

Die CDU-Kreistagsfraktion stellt klar, dass sie die Forderungen der Krankenkassen für die Jahre 2023 und 2024 als unberechtigt ansieht. Sollten Gerichte den Kassen dennoch recht geben, sei aus Sicht von Gutsche und Schulze Westhoff eindeutig der Bund in der Pflicht, den Kommunen die entstehenden Kosten zu erstatten. „Wenn der Gesetzgeber es über Jahre versäumt, klare Verhältnisse zu schaffen, dann kann die Rechnung dafür nicht bei den Städten und Gemeinden landen“, betont Schulze Westhoff. „In letzter Konsequenz muss der Bund für die finanziellen Folgen seiner eigenen Untätigkeit geradestehen.“

Gutsche und Schulze Westhoff kündigen an, sich auf Landes- und Bundesebene weiter dafür einzusetzen, dass die Finanzierung von Fehlfahrten im Rettungsdienst endlich rechtssicher und dauerhaft geregelt wird im Sinne der Kommunen und vor allem der Menschen, die sich im Notfall auf einen funktionierenden Rettungsdienst verlassen müssen, ohne dass am Ende ungeklärte Kostenfragen im Raum stehen.