Fraktion gegen Umlagegesetz
Die Höhe der Kreisumlage bildet Jahr für Jahr ein immer wiederkehrendes Thema der Stadträte und der Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen, denen natürlich eine möglichst geringe Kreisumlage am liebsten ist. Das ist im Kreis Warendorf nicht anders und wir versuchen ja auch mit den uns gegebenen Möglichkeiten dieser Erwartungshaltung gerecht zu werden, so Winfried Kaup, finanzpolitischer Sprecher der CDU Kreistagsfraktion in der ersten Arbeitssitzung des Jahres der Fraktion.
Um so mehr sind wir erstaunt, so Fraktionsvorsitzender Karl-Wilhelm Hild, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von SPD und Grüne, mit der ausdrücklichen Unterstützung der FDP kurz vor Weihnachten den Entwurf für ein sogenanntes „Umlagegenehmigungsgesetz“ vorgelegt hat.
Damit, so Astrid Birkhahn, MdL und Fraktionsvizechefin, soll für die Festsetzung der Kreisumlage ausnahmslos zukünftig ein Genehmigungsvorbehalt der zuständigen Bezirksregierung festgeschrieben werden. Bisher gilt die Genehmigungspflicht nur für den Fall der Erhöhung der Kreisumlage.
Dabei lässt die Landesregierung völlig außer Acht, dass die Kreise nach den vorliegenden Gutachten von Martin Junkernheinrich und Gerd Micosatt über 80 % der Sozialkosten des kreisangehörigen Raums schultern. Im Kreis Warendorf sind das aus dem Gesamtetat von 308 Millionen Euro stattliche 140 Millionen Euro; das sind im Kreis Warendorf 45% des Etatvolumens.
Dazu kommt die Umlage für den Landschaftsverband, der ebenso unter den steigenden Soziallasten alljährlich gezwungen wird, seine Umlagen zu erhöhen, die dann wieder über die Kreisumlage ausgeglichen werden müssen. Die LWL-Umlage beträgt hier 50 Mio Euro.
Die CDU Kreistagsfraktion versteht daher nicht, warum die Landesregierung nun einen grundsätzlichen Genehmigungsvorbehalt für die Gestaltung der Kreisumlage einführen will, wenn sie nicht bereit ist den Gutachten zu folgen und die Grundsatzprobleme der kommunalen Finanzwirtschaft zu lösen. Denn anderweitige Finanzquellen, als die seit 30 Jahren im Umlagesatz stagnierenden Anteile an den Schlüsselzuweisungen des Landes, haben die Kreise ja nicht. Hild: „Die beabsichtigte grundsätzliche Genehmigungspflicht der Kreisumlage ist ein weiterer Versuch der unmittelbaren Einflussnahme auf die kommunale Selbstverwaltung in der Kreisen“.
Mit der Betrachtung der Symptome ist uns nicht geholfen, was wir brauchen ist die nachhaltige Beendigung der Ausweitung der Soziallasten, so Kaup mit allem Nachdruck, denn unter den kommunalen Gebietskörperschaften in NRW sind ausnahmslos die Kreise die strukturell besonders unterfinanzierte Ebene.
Warum die FDP, schon wie beim Stärkungspakt Stadtfinanzen, erneut der Landesregierung in einer die kommunale Selbstverwaltung der Kreise einschränkenden Maßnahme der rot-grünen Landesregierung zur Mehrheit verhilft, erschließt sich für uns nicht, macht Astrid Birkhahn auch als Landtagsabgeordnete ihre Verwunderung deutlich. |